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SCHAFKLASSIFIZIERUNG - VERWIEGUNG

Die Verwiegung der Schlachtkörper muss gemäß Handbuch für die allgemeinen Grundsätze der Klassifizierer der ÖFK GmbH erfolgen.

Die Feststellung des Warmgewichtes hat spätestens 30 Minuten nach dem Ausweiden zu erfolgen. Sie ist durch Messung des Zweihälftengewichtes vorzunehmen.

Das Zweihälftengewicht ist das Gewicht des ungeteilten oder längsgeteilten Schlachtkörpers.

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