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SCHAFKLASSIFIZIERUNG - KENNZEICHNUNG

Stempelung

Jeder Schlachtkörper ist auf der Außenseite vom Klassifizierer deutlich sichtbar mit unverwischbarer und kochechter zugelassener Farbe verpflichtend mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
 

  • Herkunftsland
  • Fleischigkeits- und Fettgewebeklasse
  • Kategorie
  • fortlaufende Schlachtnummer


Die Kennzeichnung jeder Schlachtkörperhälfte hat mit einem Stempel zu erfolgen. Die Buchstaben und Ziffern müssen eine Größe von mindestens zwei Zentimeter aufweisen.

Etikettierung

Als weitere zulässige Kennzeichnung gilt auch das von der AMA zugelassene Etikett welches mind. 5 x 10 cm groß sein muss und folgende Angaben angedruckt sein müssen:
 

  • Schlachthofzulassungsnummer
  • Ohrmarken- oder Tätowiernummer
  • den Schlachttag
  • den Klassifizierungsdienst
  • das Gewicht
  • die Klassifizierernummer


Händische Korrekturen am Etikett sind nicht zulässig!

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