Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der SFU-Transferdatenbank
(gemäß Art. 13 DSGVO)
Mit dieser Kurzinfo werden von Seiten des Sozialministeriums (BMASGK) als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO die wichtigsten Informationen zum Betrieb der SFU-Transferdatenbank zur Übermittlung der SFU-Daten von den Schlachtbetrieben ins Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zusammengefasst.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Österreichische Fleischkontrolle erfolgt im Auftrag der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb der SFU-Transferdatenbank
§10 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 (LMSVG) sowie § 8 Fleischuntersuchungsverordnung 2006, BGBl. II Nr. 109/2006.
Der Verarbeitungszweck ist die Zurverfügungstellung jener Informationen, die die zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene benötigen, um ihrem gesetzlichen Auftrag im Bezug auf die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nachkommen zu können.
Personenbezogene Daten im VIS
Familienname, Vorname, Namenszusatz (zum Beispiel Junior), Kommunikationsdaten: Telefonnummer, Telefaxnummer , E-Mail-Adresse, Betriebsadresse, Zustelladresse (sofern die Betriebsadresse nicht mit dieser ident ist);
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten betrifft Tierhalter, Betriebsinhaber, Händler sowie bei juristischen Personen die persönlichen Daten der zur Vertretung nach außen berufenen Person bzw. der Ansprechperson sowie, falls vorhanden, Firmenbezeichnung und Firmenbuchnummer oder Vereinsbezeichnung und Vereinsregisternummer.
Die Löschungsfrist für personenbezogene Daten beträgt nach gesetzlicher Grundlage (Fleischuntersuchungsverordnung 2000) 5 Jahre.
Betroffenenrechte
- Informationspflicht trifft den Verantwortlichen, wurde aber in Bezug auf die Daten der SFU Transferdatenbank ausgeschlossen, ebenso das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht (2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018). Diese Einschränkungen der Rechte wurden aufgrund der Bedeutung der Datensammlung und –Verarbeitung für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit festgelegt.
- Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft durch den Verantwortlichen über sie betreffende verarbeitete personenbezogene Daten.
- Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen haben das Recht vom Verantwortlichen die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Gilt im Falle der personenbezogenen Daten die SFU-Transferdatenbank betreffend nicht, da rechtliche Verpflichtungen zur Verarbeitung und Speicherung bestehen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu erhalten (wenn automatisiert möglich).
Der für das BMASGK zuständige Datenschutzbeauftragte ist unter der Anschrift des BMASGK (Stubenring 1, 1010 Wien) und per E-Mail (florian.reininger@sozialministerium.at) erreichbar.
Personenbezogene Daten stehen den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene zur Verfügung und werden an den Fachbereich „Integrative Risikobewertung, Daten und Statistik“ der AGES weitergeleitet.
Die gesamte EU-Verordnung findet sich im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link:
Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend die vorliegende Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben.
© BMASGK | Stand 1 / 25.05.2018
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