Schweineklassifizierung - Kennzeichnung
Mindestbestandteile der Kennzeichnung
Neben der Tätowierung, welche bereits vor der Schlachtung vorhanden sein muss, erhält der Schlachtkörper nach der Begutachtung durch einen Beschautierarzt eine Genußtauglichkeitskennzeichnung.
Nur jene Schlachtkörper, welchen einen derartigen Genußtauglichkeitsstempel aufweisen, dürfen klassifiziert werden.
In Bezug auf die Rückverfolgbarkeit wird jeder Schlachtkörper mit einer laufenden Schlachtnummer versehen. Weiters wird vom Klassifizierer der entsprechende Buchstabe der Qualitätsklasse gestempelt.
Bei Auslobung von etwaigen Qualitätsmarkenprogrammen erfolgt eine den Anforderung entsprechende Zusatzkennzeichnung.
Die Kennzeichnung erfolgt auf der Schwarte am hinteren Schlögel oder am Schinken auf jeder Schlachtkörperhälfte.