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SCHAFKLASSIFIZIERUNG - IDENTIFIZIERUNG

Lieferschein / Viehverkehrsschein

Für die eindeutige Identifizierung muss dem Klassifizierer rechtzeitig vor der Klassifizierung und Verwiegung der Lieferschein vorliegen. Verantwortlich dafür ist der Schlachtbetrieb. Liegt kein Lieferschein vor, wird der Schlachtkörper verwogen und eingestuft, jedoch erfolgt keine Etikettierung des Schlachtkörpers. 

Ohrmarke

Zur Identifizierung und Kennzeichnung der Tiere gibt es in Österreich zwei gültige Ohrmarken-Varianten: Vor dem 01.07.2005 verwendete Ohrmarken haben eine 6-stellige Ohrmarkennummer (Bild 1) und es ist nur eine Ohrmarke zulässig.

Ab dem 01.07.2005 ist die Doppelkennzeichnung verbindlich und es werden nur noch Ohrmarken mit Ländercode und einer 9-stelligen Ohrmarkennummer (Bild 2) verwendet.

Eine Falschkennzeichnung liegt vor, wenn:

  • Tiere nach dem 01.07.2005 mit einer 6-stelligen Ohrmarke versehen wurden
  • Tiere mit unterschiedlichen Ohrmarken
  • Tiere mit fehlenden Ohrmarken

Ausländische Tiere

EU-Tiere sind am zweistelligen ISO-Ländercode erkennbar.
Tiere aus nicht EU-Staaten werden bei der Einfuhr in die EU vom österreichischen Bestimmungsbetrieb mit zwei österreichischen Ohrmarken gekennzeichnet. In diesem Fall gibt der Ländercode keine Auskunft über die Herkunft. Importe aus der Schweiz unterliegen aufgrund einer Sondervereinbarung nicht der Umkennzeichnungspflicht. 

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