Änderungen bringen mehr Information für die Landwirtschaft
Ab April erhalten Landwirte auf den Klassifizierungsprotokollen und über die Datenbank unter www.oefk.at zu ihren Schlachtschweinen zusätzliche Informationen hinsichtlich der Aufmachung der Schlachtkörper zum Zeitpunkt der Verwiegung.
Auch wenn sich durch die vor kurzem kundgemachte Änderung der nationalen Schlachtkörperklassifizierungsverordnung für die Landwirte hinsichtlich Abrechnung nichts ändert, so gibt es ab April jedenfalls eine noch transparentere Darstellung der Aufmachung des Schlachtkörpers zum Zeitpunkt der Verwiegung.
Diese Aufmachung, oder auch Zurichtung genannt, zum Zeitpunkt der Verwiegung der Schlachtkörper ist einer der entscheidenden Faktoren für die gerechte und vergleichbare Bezahlung der gelieferten Schlachtschweine. Denn nur durch eine standardisierte Aufmachung kann eine für alle Landwirte vergleichbare Gewichtsfeststellung garantiert werden. Aus diesem Grund ist diese auch gesetzlich festgelegt und für alle Schlachtbetriebe gleichermaßen einzuhalten. Damit dies in der Praxis auch auf allen Schlachtbetrieben auf gleiche Art und Weise vollzogen wird, überprüfen unabhängige Mitarbeiter der Klassifizierungsdienste diese Aufmachung und halten Verstöße dagegen am Klassifizierungsprotokoll fest.
EU-weit ist festgelegt, dass bei Schweineschlachtkörpern zum Zeitpunkt der Verwiegung der Schlachtkörper ausgeblutet und ausgeweidet sein muss. Weiters sind Zunge, Borsten, Klauen, Geschlechtsorgane, Filz, Nieren und das Zwerchfell zu entfernen. Bei Zuchten, Zuchtebern und Altschneidern können auch noch die Vorder- und Hinterfüße im Karpal- bzw. Tarsalgelenk abgetrennt werden. Bei Zuchten ist überdies noch das nicht resorbierte Gesäuge zu entfernen. In Österreich wurde vor mehreren Jahrzehnten zusätzlich geregelt, dass das Gehirn, das Rückenmark sowie die Augen- und Ohrenausschnitte entfernt werden, im Gegenzug wurde die Verrechnung auf Basis des Warmgewichts eingeführt. Diese österreichweit einheitliche Zurichtungsvorgabe wird als Österreichische Standardzurichtung bezeichnet und stellt die Basis für die Verwiegung und Verrechnung in Österreich dar. Ab April wird nun neben der bisher schon vorhandenen Information, ob es Abweichungen zu den Vorgaben der Aufmachung gegeben hat, auch die Information bezüglich Österreichischer Standardzurichtung auf den Klassifizierungsprotokollen angedruckt. Sollte ein Schlachtbetrieb im Rahmen seiner Vermarktung nun beispielsweise Schweine brauchen, deren Kopf nicht gespalten ist und sich damit ergeben, dass das Gehirn nicht entfernt werden kann, so wird dem Landwirt künftig die Information "Österreichische Standardzurichtung inklusive Gehirn" am Protokoll mitgeliefert.
Sicher können sich alle Landwirte sein, dass sie in keinem Fall bezüglich Österreichischer Standardzurichtung schlechter gestellt sind als zuvor, denn eine Abweichung von der Standardzurichtung bei den vier genannten Bereichen wie Gehirn und Rückenmark bedeutet nur, dass diese Teile am Schlachtköper verbleiben und somit das Gewicht des Schlachtkörpers, wenn auch nur minimal, erhöhen.
Durch die auf allen mittleren und größeren Schlachtbetrieben tätigen, unabhängigen Klassifizierungsorgane der österreichischen Klassifizierungsdienste wird sichergestellt, dass die Verrechnung zwischen den Schlachtbetrieben und den Landwirten auf einer neutralen und transparenten Basis vollzogen werden kann, da die Feststellung von Gewicht und Qualität der Schlachtkörper unabhängig von finanziellen Interessen und rein nach gesetzlichen Grundlagen vorgenommen wird. Dafür garantieren die Österreichischen Klassifizierungsdienste, die unter dem Dach der ÖFK - Österreichischen Fleischkontrolle jährlich rund 620.000 Rinder und knapp 5 Millionen Schweine begutachten und diese Transparenz auch mit der österreichweiten ÖFK-Datenbank leben. In dieser Datenbank kann jeder Landwirt noch am Tag der Schlachtung die Ergebnisse einsehen und sofort kontrollieren. Dazu bedarf es lediglich einer Anmeldung unter www.oefk.at mittels Betriebsnummer und dem Pincode von eAMA. Auf dieser Website finden Sie auch alle Informationen zur Österreichischen Standardzurichtung.
Ing. Stefan Mader, MA | 07.03.2019
Assistenz der Geschäftsführung
Technischer Leiter