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Klassifizierungsdaten - mehr Infos für Bauern

Das Klassifizierungs- und Wiegeprotokoll enthält eine Vielzahl an Daten und Informationen zu den gelieferten Tieren der Bäuerinnen und Bauern. Eine zentrale Aufgabe der vor Ort auf den Schlachtbetrieben tätigen unabhängigen Klassifizierungsorgane ist die Erstellung einer umfangreichen Dokumentation der erfassten und festgestellten Daten und Messwerte zu den Einzeltieren. Für die Bäuerinnen und Bauern zählen selbstverständlich in erster Linie jene Daten, welche auch für die Verrechnung entscheidend sind, wie etwa die Einteilung in Fleischigkeits- und Fettklassen bei Rindern oder der Muskelfleischanteil bei Schweinen sowie das jeweilige Schlachtgewicht. Am Protokoll für Schweine wurde diesem Umstand nun Rechnung getragen und eine neue Summen- und Durchschnittswertetabelle hinzugefügt, anhand derer sich alle zentralen Daten auf einen Blick ablesen lassen. Weitere Daten, die jedoch auch nicht vernachlässigt werden bzw. unbeachtet bleiben sollten, sind Informationen wie etwa Zurichtungsmängel, Markenprogramme, Bemerkungen des Klassifizierers oder etwa die Befunddaten der Veterinäre, welche seit rund einem Jahr ebenfalls am Klassifizierungs- und Wiegeprotokoll der ÖFK angedruckt werden.

Summen- und Durchschnittswertetabelle bei Schweinen

Gerade bei Schweinen war es im Gegensatz zu Rindern bislang nicht so einfach, auf den ersten Blick alle wichtigen Daten aus dem Protokoll herauszulesen. Dieser Mangel wurde mit der neuen Summen- und Durchschnittswertetabelle insofern behoben, als dass nun anschließend an die Einzeltierdaten die Informationen zu den Durchschnittswerten von MFA, Fleisch- und Speckmaß (sofern vorhanden) und Gewicht aber auch das Gesamtgewicht je Handelsklasse in übersichtlicher Tabellenform dargestellt werden. Zusätzlich werden die Werte je Kategorie – also Mastschwein, Ferkel, Zucht und Eber – summiert und schlussendlich eine Gesamtsumme aller gelieferten Tiere dargestellt. Die Daten von untauglichen Tieren werden in dieser Darstellung als auch bei den Durchschnittsberechnungen nicht berücksichtigt, um diese Werte nicht zu verfälschen. 
 

Zurichtung

Für Rinder und Schweine wird vom Gesetzgeber genau vorgegeben, welche Teile des Schlachtkörpers sich zum Zeitpunkt der Verwiegung noch am Schlachtkörper befinden bzw. welche bereits davor entfernt werden müssen. Somit wurde das Schlachtgewicht zu einer einheitlichen und österreichweit vergleichbaren Verrechnungsbasis. Sollte bei der Zurichtung des Tieres dem Schlachtbetrieb ein Fehler unterlaufen sein, so wird dies durch den Klassifizierer am Protokoll festgehalten. Diese Daten werden beim Einzeltier angezeigt (zB Z1 für „Zurichtung in Ordnung“ oder Z22 für „Halsfleisch entfernt“) und für die gesamte Lieferung übersichtlich in einer eigenen Tabelle dargestellt.
 

Markenprogramme

Die Anzahl an unterschiedlichen Marken- und Qualitätsprogrammen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Teilweise sind die Landwirte in den Prozess miteingebunden – etwa beim AMA-Gütesiegel – und erhalten bei Einhaltung der Kriterien auch einen höheren Auszahlungspreis oder aber es handelt sich um Programme, die erst bei der Qualitätseinstufung am Schlachtbetrieb ihren Ursprung haben. Auch diese Qualitätsprogramme werden zu jedem Einzeltier vermerkt und in einer eigenen Tabelle dargestellt, ebenfalls mit einer prozentualen Auswertung.
 

Klassifiziererbemerkungen

Die Klassifizierungsorgane haben die Möglichkeit, zu jedem Tier zusätzliche Informationen zu erfassen. Diese können in weiterer Folge Auswirkungen auf eine Markenprogrammauslobung oder aber auch auf die Verrechnung haben. Wird etwa die Bemerkung „Bluterguss“ bei einem Tier erfasst, ist dies in der Regel ein Ausschließungsgrund für Markenprogramme. Erfasst werden aber auch Informationen, wenn der zuständige Veterinär einen Teil des Schlachtkörpers beanstandet und dieser entfernt werden muss. Dabei werden die Hinweise „Ausschnitt vor oder nach Waage“ erfasst. Diese Daten sind ebenfalls beim Einzeltier und in einer Übersichtstabelle zu finden.

Beschaudaten

Bei jedem Tier muss vor der Schlachtung eine Lebendbeschau durch einen Veterinär durchgeführt werden. Nach der Schlachtung werden vom Veterinär auch der Schlachtkörper und die Innereien einer Beurteilung unterzogen. Diese Daten werden nun seit rund einem Jahr ebenfalls am Protokoll der ÖFK angedruckt und ermöglichen den Bäuerinnen und Bauern einen wichtigen Einblick auf die Gesundheit ihrer Tiere und eröffnen die Möglichkeit darauf zu reagieren und die richtigen Rückschlüsse für das Herdenmanagement zu ziehen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen mit dem Betreuungstierarzt zu erarbeiten. Für die Erfassung und Richtigkeit der Beschaudaten ist der zuständige Veterinär der Schlachttier- und Fleischuntersuchung verantwortlich, die ÖFK dient hier lediglich als Übermittler der Daten, hat jedoch auf die Erfassung und fachliche Beurteilung keinerlei Einfluss.
 

Lebendgewicht

Sofern das Lebendgewicht am Lieferschein vermerkt wurde bzw. am Schlachtbetrieb eine Möglichkeit der Verwiegung besteht, werden auch diese Daten und die errechnete Ausschlachtung zu Informationszwecken angedruckt, auch wenn die Klassifizierungsorgane für die Richtigkeit dieser Daten keine Verantwortung übernehmen können.

 

Die ÖFK stellt diese Daten allen Tierhaltern als kostenfreies Serviceangebot auch unter www.oefk.at mit den e-ama Zugangsdaten zur Verfügung.


Autor: Ing. Stefan Mader, MA | 04.12.2015

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