Das Handelsklassenschema ist wie folgt aufgebaut:
Muskelfleischanteil geschätzt (in %) | Handelsklassen |
60 und mehr | S |
55 bis 59 | E |
50 bis 54 | U |
45 bis 49 | R |
40 bis 44 | O |
weniger als 40 | P |
Die Schweineschlachtkörper werden zum Zeitpunkt der Verwiegung klassfiziert und die Handelsklasse mittels Stempel am Schlögel jeder Schlachtkörperhälfte angebracht.
Das obengenannte Handelsklassenschema gilt für Schweineschlachtkörper mit einem Zweihälftengewicht zwischen 70 und 130 kg. Schweine mit einem Gewicht größer als 130 kg werden ohne Ermittlung des Muskelfleischanteiles in die Klasse „Z“ eingestuft. Schweine mit einem Gewicht unter 70 kg werden nicht klassifiziert.