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Verwiegung von Schlachtkörpern

Die Klassifizierungsdienste sind nicht nur für die Feststellung der Qualität sowie der Herkunft der Schlachtkörper zuständig, sondern auch für die Verwiegung.

Hierbei wird von den Klassifizierern das Schlachtgewicht (warm) festgestellt. Das Schlachtgewicht (warm) wird neben dem Klassifizierungsergebnis in der Regel von den Marktpartnern zur Feststellung des Verkehrswertes des Schlachtkörpers herangezogen.

Die Verwiegung der Schlachtkörper erfolgt ausschließlich auf geeichten Waagen. Die Waagen werden vor Beginn der Klassifizierung durch den Klassifizierer überprüft. Im Rahmen der Überprüfung der Waage wird nicht nur das Sicherungszeichen (dient zur Absicherung zwischen den Eichterminen) sondern auch der Wiegebalken auf Freigängigkeit überprüft. 
Nach Überprüfung der Waage, wird vom Klassifizierer die korrekte Tara eingestellt. Die Tara wird auch während der Schlachtung überprüft. Die Tara wird aufgrund der verwendeten Schlachthaken eingestellt und kann somit unterschiedlich sein.

Das Schlachtgewicht wird einzeltierbezogen mitprotokolliert und ist somit auch auf dem Klassifizierungsprotokoll ersichtlich.

Die Ermittlung des Warmgewichtes hat spätestens 45 Minuten nach dem Stechen des Schweines bzw. 30 Minuten nach dem Ausweiden des Rindes zu erfolgen.


Begriffsbestimmungen:

Warmgewicht
Wird auch oft als Schlachtgewicht bezeichnet. Gewicht am Ende des Schlachtbandes, nach dem Ausweiden und Zurichten (Zuputzen) der Tiere. Das Warmgewicht wird bei Schlachtbetrieben, welche die Dienstleistungen eines Klassifizierungsdienstes in Anspruch nehmen, ausnahmslos von den Mitarbeitern des Klassifizierungsdienstes festgestellt.


Lebendgewicht
Das Lebendgewicht, welches auf den Klassifizierungsprotokollen der ÖFK ausschließlich zur Information aufgedruckt wird, kann auf verschiedene Arten ermittelt werden. Da die ÖFK weder eine Kontrolle der verwendeten Waagen durchführen kann, noch die Verwiegung durch Organe der ÖFK durchgeführt wird (mit wenigen Ausnahmen), übernimmt die ÖFK auch keine Garantie für die angegebenen Lebendgewichte.

Folgende Arten der Lebendgewichtsermittlung sind üblich:

1. Ermittlung am Hof des Erzeugers (Landwirt)
Die Tiere werden einzeln oder in Gruppen am landwirtschaftlichen Betrieb auf einer vor Ort vorhandenen Waage ermittelt. Die Gewichte (bzw. das Gruppengewicht) werden am Lieferschein angeführt.

2. Ermittlung am Transport-LKW
Der Transport-LWK wird vor und nach dem Beladen auf einer Brückenwaage gewogen. Durch die Differenz kann das Lebendgewicht der gesamten verladenen Tiergruppe ermittelt werden (-->Angabe am Lieferschein).

3. Ermittlung am Schlachthof
Das Lebendgewicht kann auch am Schlachthof nach der Betäubung oder Tötung ermittelt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob diese Verwiegung vor, während oder nach dem Entblutevorgang durchgeführt wird. Mit dieser Form der Gewichtsermittlung ist das Lebendgewicht pro Einzeltier zu eruieren. Die Lebendgewichtsermittlung am Schlachtbetrieb erfolgt in den meisten Fällen vom Schlachtbetriebspersonal, daher kann die ÖFK keinerlei Garantie dafür abgeben.


Da das Lebendgewicht sowohl für den Landwirt als auch für den Klassifizierungsdienst wichtige Hinweise geben kann, befürworten die Klassifizierungsdienste trotz aller Unsicherheiten die Information auf dem Klassifizierungsprotokoll.


Stand: 07.10.2010

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